Nach dem 1. Januar 2010 hergestellte Reifen und Laufflächen für die Runderneuerung von Reifen dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Weichmacheröle enthalten, die bestimmte Grenzwerte überschreiten.
Die Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn die vulkanisierte Gummimasse den Grenzwert von 0,35 % HBay (Bay protons) gemäß der ISO-Norm 21461 (Vulkanisierte Gummi-Bestimmung der Aromatizität von Öl in vulkanisierter Gummimasse) nicht überschreitet.
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Kontakt:Currenta GmbH & Co. OHG
Dr. Eric Arnoldi
SER-ANT Polymeranalytik DOR
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